Neue Regeln: 3-G im Innenraum

Aug20

Allgemein

Ab dem 23. August treten neue Verschärfungen in Kraft. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat beschlossen, dass nicht Genesene oder Geimpfte bei Aktivitäten in Innenbereichen einen negativen Corona Test vorweisen müssen. Zudem sind die Bürgertests ab dem 11. Oktober nicht mehr kostenlos.

Testpflicht ab einer Inzidenz von 35:

  • Innengastronomie
  • Körpernahe Dienstleistungen
  • Freizeit und Kultur im Innenbereich
  • Veranstaltungen im Innenbereich mit bis zu 350 Personen

Von der Testpflicht ausgenommen sind:

  • Geimpfte
  • Genesene
  • Kinder bis 14 Jahren
  • Schülerinnen und Schüler

20. August 2021