Trierer Fußgängerzone: teilweise Maskenpflicht im Freien

Mrz17

Allgemein

In der Innenstadt von Trier gilt teilweise wieder Maskenpflicht. Laut Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vor und im Umfeld geöffneter Geschäfte und öffentlichen Einrichtungen vorgeschrieben.

Da die Geschäfte nun wieder geöffnet haben, besteht während der Öffnungszeiten auch im Freien eine weitgehende Maskenpflicht. Diese betrifft auch umliegende Straßen wie Saar- und Paulinstraße sowie Parkplätze von Geschäften. Zusätzlich sollen erneut 130 Plakate mit den geltenden Regeln zur Maskenpflicht in mehreren Sprachen in der Fußgängerzone sowie umliegenden Straßen aufgehängt werden. 


17. März 2021