Verschärfte Maskenpflicht

Jan28

Allgemein

Der Shutdown wurde bis zum 14. Februar verlängert und der Einzelhandel bleibt weiterhin geschlossen. Zu den Ausnahmen gehören Waren des täglichen Bedarfs. Ab sofort gilt außerdem eine verschärfte Regelung bei Mund-Nasen-Bedeckungen.

Beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln sind medizinische Masken jetzt Pflicht - dazu zählen auch Wochenmärkte, Straßenverkäufe und das Abholen und Bringen von Waren. Das bedeutet auch in Trier müssen OP-Masken oder virenfilternde Masken wie KN95- oder FFP2-Masken bei diesen Tätigkeiten getragen werden.

Eine medizinische Maske erkennen Sie an der Bezeichnung "CE" auf der Verpackung. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren, Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können und Bedienstete in Geschäften, die durch eine Trennscheibe geschützt sind. 

Die Maskenpflicht ist festgelegt in der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes. Wer gegen die Maskenpflicht verstößt, kann mit einem Bußgeld von 50 Euro belegt werden.


28. Januar 2021